30. Juni 2025
von Synagon
Kommentare deaktiviert für Zwischen Kritik und konstruktiver Lösungssuche – zum DSK-Beschluss zum ärztlichen Online-Terminmanagement
Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat mit der aktuellen Bewertung des Online-Terminmanagementsystems Doctolib eine kritische Haltung gegenüber diesem cloudbasierten Dienst eingenommen. Auch die Deutsche Datenschutzvereinigung (DVD) hat sich kritisch gegenüber Doctolib positioniert.
Die Sensibilisierung für den Schutz besonders schützenswerter Gesundheitsdaten ist zweifellos berechtigt und notwendig. Gleichzeitig zeigt die öffentliche Debatte, dass differenzierte Analysen oft zu kurz kommen. Begriffe wie „Datenkraken“ erschweren eine sachliche Auseinandersetzung mit der Frage, wie cloudbasierte Systeme datenschutzkonform ausgestaltet werden können. Grundsätzlich besteht auf Seiten der Praxen ein hoher Bedarf, solche cloudbasierten Lösungen zu nutzen, sofern die datenschutzrechtlichen Grundprinzipien – wie Zweckbindung, Datenminimierung, technisch-organisatorische Maßnahmen und klar geregelte Auftragsverarbeitung – eingehalten werden. Neben den benötigten Funktionen können solche Anbieter häufig einen besseren Schutz vor Cyberrisiken bieten, als es eine Praxis mit ihren begrenzten Mitteln umsetzen kann.
Am Beispiel Doctolib wird deutlich, dass pauschale Kritik nicht leider keinen Weg aufweist, wie solch ein Dienst datenschutzkonform eingesetzt werden könnte. Es bedarf es einer präzisen Aussage: Welche datenschutzrechtlichen Anforderungen werden nicht erfüllt? Wo bestehen konkrete technische oder vertragliche Defizite? Eine sachlich geführte Diskussion, die aber auch durch den Anbieter mit konkreten Informationen zu den ergriffenen Datenschutzmaßnahmen unterstützt wird, kann wesentlich zur Verbesserung der Datenschutzpraxis beitragen.
Vor diesem Hintergrund stellt sich für betriebliche Datenschutzbeauftragte in Arztpraxen oder medizinischen Einrichtung ganz konkret die Frage, welche Anforderungen erfüllt werden müssen, um den Einsatz cloudbasierter Terminmanagementlösungen datenschutzkonform zu gestalten. Dabei ist die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten nicht nur fokussiert auf technische oder formale Aspekte, sondern sie verlangt eine umfassende datenschutzrechtliche Bewertung auf Basis der tatsächlichen Systemarchitektur, der vertraglichen Regelungen und der praktischen Umsetzung im Alltag der Einrichtung.
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